Die Ems bleibt ein geschundener Fluss: ständige Baggerungen für die Meyer Werft im binnenländischen Papenburg, das Verschwinden der natürlichen Sände, Erhöhung der Fließgeschwindigkeit, starke Trübungen, und nun auch noch zu viel Nitrat in der Ems, wie der Verein VSR-Gewässerschutz feststellte, die Pressemitteilung ist hier zu lesen: Nitrat_VSR-Gewaeserschutz_2010. Und es wird immer mehr. Das hielt einen Bauern aus Terborg nicht davon ab, den Außendeichsbereich der Ems (Brackwasser-Salzwiesen) in Höhe Hatzumersand im Buschplatz-Sommerpolder zu begüllen, und zwar auch die unteren Salzwiesenbereiche, die regelmäßig von der Ems überflutet werden.
Diese Gülle (gepuirlter Rinderkot und -urin) gelangt dann in die Ems. Die damit verbundene starke Düngung der Brackwasser-Salzwiese verändert die natürlichen Pflanzenzusammensetzungen, Trecker und Gülleanhänger verdichten den Boden.
In diesem Außendeichsbereich brüten jetzt Wiesenvögel, die Fläche gehört zu einem Naturschutzgebiet und zum EU-Vogelschutzgebiet V10, Emsmarschen von Leer bis Emden. Eine Strafanzeige verlief, wie so oft bei Naturschutzdelikten, im Sande. Auch der Landkreis Leer sah keinen Anlass zum Handeln.
Derselbe Bauer verteilte bei Schneelage und gefrorenem Boden schon einmal in diesem Jahr Gülle im Binnenland (Foto), dies ist gängige Praxis in Ostfriesland. Die Gülle kann vom Boden nicht aufgenommen werden und fließt unter Umständen in Oberflächengewässer ab.
Die „Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (DüV, Düngeverordnung)“ verbietet die Aufbringung von Gülle in Gewässernähe oder bei gefrorenem Boden.