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Off-Shore Windenergieanlagen sollen nun auch Near-Shore im Wattenmeer errichtet werden

Potenzielle Standorte liegen vor Langeoog und zwischen den Vogelschutzinseln Mellum und Scharhörn. Erste Stellungnahme des Wattenrates Ost-Friesland zum "Aktionsprogramm zur Planung von Windenergiestandorten im Off-Shore Bereich [*]":

[*] Dieses Dokument ist hier online einzusehen und hier als zip-Datei downzuloaden.


Das Aktionsprogramm macht deutlich, dass sich das Land Niedersachsen in seiner Windkraft-Euphorie immer weiter von internationalen Vereinbarungen und Zielen des Wattenmeerschutzes verabschiedet und diese einfach ignoriert. Es werden in dem Aktionsprogramm ausdrücklich "Suchräume" im Wattenmeerbereich außerhalb des Nationalparks vorgestellt, wobei zu berücksichtigen ist, dass Wattenflächen außerhalb des formalen Schutzgebietes "Nationalpark" die selbe Wertigkeit für den Naturschutz haben wie Nationalparkflächen in künstlich gezogenen Verwaltungsgrenzen. Tiere und Pflanzen unterscheiden das nicht.

Beispiel S. 13., Standort Nordergründe östlich Wangerooge, zwischen den Vogelinseln Mellum und Scharhörn: Das "Aktionsprogramm" führt aus, dass der Standort grundsätzlich nur geeignet erscheine, "wenn im Rahmen einer Umweltveträglichkeitsprüfung nachgewiesen wird, dass eine erhebliche Beeinträchtigung des Vogelflugs und des Nationalparks ausgeschlossen werden kann".

Diese Untersuchung ist überflüssig, man kann nur vermuten, dass die Betreiber, die die Untersuchungen selbst durchführen lassen, in ihrem Sinne "weguntersuchen" lassen. Der angrenzende Knechtsand ist weltbekannter Mauserplatz der Brandgans. Genau so könnte man untersuchen, ob auf dem Petersplatz in Rom Katholiken anzutreffen sind.

Beispiel S. 8, "Politische und rechtliche Rahmenbedingungen":

Es wird zunächst auf sehr fragwürdige "Klimaschutzpläne" eingegangen, obwohl bekannt ist, dass Windenergieanlagen welchen Ausmaßes auch immer auf das "Klima" überhaupt keinen Einfluss haben und damit die rein wirtschaftlichen Gewinnerwartungen aus dem "Erneuerbaren Energien Gesetz"
kaschiert werden sollen. Es geht nur um das Abschöpfen der Einspeisevergütung, sonst nichts!

Naturschutzrechtliche Vorgaben findet man in dem Papier überhaupt nicht.

Durch Nationalpark nahe Bereiche werden zweifellos EU-Vogelschutzgebiete oder "Important Bird Areas" beeinträchtigt, der angrenzende Nationalpark ist gemeldetes FFH-Gebiet und EU-Vogelschutzgebiet, das ignoriert das "Aktionsprogramm" völlig und zeigt die Blindheit der niedersächsischen Wind-Aktionisten aus der Staatskanzlei vor diesen für alle Mitgliedsstaaten bindenden EU-Richtlinien. Beide Richtlinien verbieten eine Beeinträchtigung oder Verschlechterung solcher Gebiete aus wirtschaftlichen Gründen. Bereits 1991 fand in Esbjerg die 6. trilaterale Regierungskonferenz der drei Staaten NL, DK und D zum Schutz des Wattenmeeres statt. Der damalige Beschluss: "Windenergie... Zu diesem Zweck verbieten sie den Bau von Windkraftanlagen im Wattenmeer [gemeint ist das gesamte Wattenmeer, nicht der einschränkende Nationalpark!] auf der dem Meer zugewandten Seite der Deiche und der Küste."

Eindeutiger geht es nicht!

Es steht zu befürchten, dass Niedersachsen , dessen Umweltminister Jüttner gerade von seinem Amtskollegen Trittin wegen unzureichender FFH-Gebietsmeldungen gerügt wurde, stur und blind seine ehrgeizigen, aber fragwürdigen Windenergiepläne auf dem Rücken von nicht eingehaltenen
Richtlinien, Vereinbarungen und Gesetzen durchpeitschen wird, genau wie es an Land geschehen ist und wo jetzt bereits "Planungsfehler" eingeräumt werden.

Der Watten-Rat wird diesen "Aktionsplan" der Europäischen Kommission zuleiten, der schon eine umfangreiche Beschwerde des Wattenrates gegen die Novellierung des Nationalparkgesetzes vorliegt.


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Manfred Knake

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