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Startseite > Aktuelles > Artikel Nr. 208 (Februar 2007)

Vogelvergrämung mit Knallapparaten von Umweltministerium erlaubt

Knallapparate: Niedersächsisches Umweltministerium erteilt Genehmigung für Vergrämung von Vögeln in EU-Vogelschutzgebieten

Der Freibrief zur Vergrämung von Gänsen und anderen streng geschützten Vogelarten mit transportablen gasbetriebenen Knallapparaten durch den Erlass des Niedersächsischen Umweltministeriums, Unterzeichner Prof. Dr. Hans-Walter Louis, Az. 54-22005/12 und 2220 vom 13. Febr. 2007, ist ein weiterer Naturschutz-Skandal aus dem Hause Sander (siehe auch "Landwirte lassen es in EU-Vogelschutzgebieten krachen"). Louis zitiert u.a. den Art. 5 der EU-Vogelschutzrichtlinie, der in der Tat unter d) das absichtliche Stören, insbesondere während der Brut- und Aufzuchtzeit verbietet. Aber eben nur "insbesonders", also auch während der Zugzeit.

In Art. 4 verlangt die Vogelschutzrichtlinie von ihren Mitgliedsstaaten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Beeinträchtigung der Lebensräume sowie die Belästigung der Vögel, sofern sie sich erheblich auf die Zielsetzung auswirken, zu vermeiden. Da ist es wieder, das Zauberwort für Politiker, Verwaltungsbeamte und Gutachter, das alles in einem EU-Vogelschutzgebiet möglich machen kann: "erheblich".

Und da definiert Louis angreifbar in seinem Erlass: "Der Entzug einzelner Flächen führt dabei nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung. Dies setzt vielmehr voraus, dass die Eignung des gesamten Vogelschutzgebietes als Winterrastplatz gefährdet ist." Louis nimmt fachlich unzulässig das gesamte großräumige Vogelschutzgebiet als Bewertungsfläche und ignoriert einfach, dass nur ganz bestimmte Flächen von bestimmten Arten in den Vogelschutzgebieten als Rast- oder Nahrungsflächen genutzt werden, nicht nur von Gänsen. Viele dieser Flächen sind schon durch Windkraftanlagen oder ständige Wegenutzungen für den Tourismus entwertet und werden nicht mehr angenommen, das schränkt schon den Lebensraum für bestimmte Arten nicht unerheblich ein.

Nun werden auch noch die restlichen Flächen an der Küste zur Vergrämung freigegeben, in einem Schutzgebiet, mit Hilfe des Umweltministeriums von Landwirten, die auch Direktzahlungsempfänger von EU-Mitteln sind und daher eigentlich verpflichtet wären, diese Lebensräume ungestört zu lassen.

Wir zitieren aus der Ostfriesen Zeitung, 08.03.2007:

Landwirte dürfen auch weiterhin knallen

von Michael Mittmann

NATURSCHUTZ - Umweltministerium erlaubt das Vertreiben von Gänsen im EU-Vogelschutzgebiet

Der Landkreis Leer vertritt in dieser Angelegenheit eine andere Rechtsauffassung. Er sieht sich aber an die Entscheidung seines obersten Dienstherrn in Hannover gebunden.

dollart/Jemgum - Das niedersächsische Umweltministerium gestattet auch weiterhin den Gebrauch von Knallapparaten im Rheiderland, um Vögel von Feldern zu vertreiben. Das hat Pressesprecher Dr. Markus Buhlert gestern auf Nachfragen der OZ bestätigt. Nach dem Bundes-Naturschutzgesetz dürften die Vögel zwar nicht an ihren Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten gestört werden, so Buhlert. Äcker zählten aber ebenso wenig dazu wie Überwinterungsstätten der Gänse.

"Wir haben als untere Naturschutzbehörde eine andere Rechtsauffassung. Aber die Aussage unseres obersten Dienstherren ist für uns bindend", sagte Landkreis-Pressesprecher Dieter Backer.

Der Kreis werde sich noch mit den Landkreisen Aurich und Wittmund, die ebenfalls von der Regelung betroffen sind, und dem niedersächsischen Landkreistag beraten. Rein rechtlich gehe es beispielsweise um die Frage, was unter Zufluchtstätten zu verstehen ist, so Backer.

Für das Ministerium in Hannover ist die Sache klar: Die EU-Vogelschutz-Richtlinie verbiete es zwar, die Vögel absichtlich zu stören. Dies gelte aber nur für die Zeit, in der sich Jungvögel in den Nestern befänden, so Buhlert. Demnach fielen die Gänse, die im Rheiderland überwintern, nicht unter diesen Schutzparagrafen.[...]

 
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