Wattenrat

Ost-Friesland

- unabhängiger Naturschutz für die Küste -

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Sander macht den Wattenrat klein

Der Wattenrat im Niedersächsischen Landtag:
Wenn Umweltminister Hans Heinrich Sander die Argumente im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmer ausgehen, dann nimmt er es mit der Wahrheit nicht mehr so genau

Im fünften Jahr seines Bestehens gelang dem Wattenrat Ost-Friesland der Sprung in den Niedersächsischen Landtag. Nein, nicht als Mandatsträger über die Ochsentour, sondern über Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP). Der hielt am 24. Februar 2006 im Plenum eine Rede als Antwort auf eine mündliche Anfrage seiner Parteikollegen und Landtagsabgeordneten Dürr und Riese zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, nicht ohne den Wattenrat zu erwähnen (siehe weiter unten). Er hat zwar viel geredet "unser" Umweltminister, aber dabei nicht viel gesagt, aber geschäumt muss er haben. Die öffentliche Kritik des Wattenrates an diesem sog. "Nationalpark" Niedersächsisches Wattenmeer zum 20-jährigen Bestehen hat er schlecht vertragen, nun, da ihm die fachlichen Argumente ausgegangen sind, versucht er es im wahrsten Sinne des Wortes mit lügenhaftem Kleinreden. Er ist eben Politiker, und die sollen so anständig nicht immer sein, sagt man.

Kleingeredet wird bei ihm der Wattenrat, der ja wirklich auch so groß nicht ist, aber so klein nun wieder auch nicht. Zitat Sander: "Ein Beispiel hierfür ist der so genannte 'Wattenrat', der sich nach eigener Darstellung im Internet für 'unabhängigen Naturschutz an der Küste' einsetzt. Der 'Wattenrat' ist kein gewähltes Gremium, kein anerkannter Verband, kein eingetragener Verein. Nach Informationen der Landesregierung handelt sich hierbei lediglich um eine Kleingruppe von gerade einmal zwei Personen, die sich selbst zum 'Wattenrat' erklärt haben." So weit Herr Sander.

Vor ein paar Monaten war der Wattenrat nach vehementer Kritik an einer Wegeöffnung im Naturschutzgebiet "Petkumer Deichvorland" für einen Redakteur der Emder Zeitung nur ein Einmann-Verein. Immerhin, bei Herrn Sander sind es schon zwei, eine Verdoppelung von 100 Prozent! Hätte er auf unserer Web-Seite diesen Artikel nachgesehen, wären ihm mindestens drei Wattenratler am Tisch einer Landesbehörde aufgefalllen, einer fotografierte, nämlich unser Webmaster, macht schon mal vier Personen. Oder bei einer kleinen Feier, als sich beim Unterzeichner Nachwuchs einstellte, da sind allein sechs Wattenrat-Mitglieder zu sehen, ohne das Baby, selbstverständlich. So gut sind die "Informationen" der Landesregierung. Wer hat die Landesregierung "informiert"? Etwa Erich Bolinius (FDP) aus Emden, der sich stets am Wattenrat reibt, weil wir in seinem Revier pinkeln, oder Roland Riese (FDP), die schon mal den Staatsschutz angefordert hatten, als der Weg im Naturschutzgebiet "Petkumer Deichvorland" im Juli 2004 "feierlich" eröffnet wurde und die beiden Randale durch Naturschützer herbei gelogen hatten? Ich habe heute Morgen gleich mit der Taschenlampe ums Haus geleuchtet, ob da vielleicht ein "Informant" der Landeregierung hinterm Baum auf dem Rasen hockt und den Wattenrat zählt, da war aber keiner.

Recht hat Herr Sander allerdings, wir sind kein "anerkannter Verband", dafür muss man schon landesweit in allen Landkreisen tätig sein, und das gibt das Wattenmeer räumlich nicht her. Aber wir setzen uns für den Naturschutz ein, in der Tat völlig unabhängig von irgendwelcher Staats- oder Industrieknete und haben Herrn Sander vorher auch nicht um Erlaubnis gefragt. Greenpeace und der WWF sind auch keine "anerkannten Verbände" (ohne uns mit diesen Mega-Organsisationen vergleichen zu wollen), aber woher soll Herr Sander das wissen? E.V. sind wir auch nicht, muss man auch nicht sein, und im herkömmlichen Sinne ein Verein erst recht nicht, sondern eher eine Interessengemeinschaft mit gewähltem Sprecher (das ist der Unterzeichner).
In diesem Zusammenhang darf übrigens angemerkt werden, daß auch der "Nationalpark Niedersächsisches Wattennmeer" nicht "anerkannt" ist, von der "International Union for Conservation of Nature" (IUCN) wegen fehlender Schutzstandards.

Und wer es genau wissen will: Derzeit sind wir 11 Aktive, das kann je nach Themenschwerpunkt wechseln. Im Verteiler haben wir an potenziellen Mitstreitern noch eine ganze Menge mehr, bis in die Niederlande, aber das ist intern. Irgendwie passen wir also nicht in das miefige vereinsmeierige Weltbild "unserer" Landesregierung und "unseres" Umweltministers. Aber das halten wir aus. Wir bedanken uns jedoch recht herzlich bei Herrn Sander, Herrn Dürr und Herrn Riese. Dafür, dass sie Reklame für uns gemacht haben, im erlauchten Kreise der Landespolitiker und -politikerinnen im hohen Hause des Landtages, was will man mehr?

Und wer nun noch mehr vom Wattenrat wissen möchte, der soll uns einfach anklicken, unter www.wattenrat.de. Das hätte Herr Sander, der Dauergast auf unseren Seiten ist, eigentlich auch schon längst selber tun können. So viel Zeit muss vor versuchten Herabwürdigungen sein. Wie sagt doch schon der alte Goethe: "Oh Heinerich, mir graust vor Dir!"

Manfred Knake

Nachfolgend die Veröffentlichung des Niedersächsischen Umweltministeriums mit der Rede des Umweltministers am 24. Februar 2006:

Herausgeber: Nds. Umweltministerium

"Mensch und Natur profitieren von 20 Jahren Nationalpark Wattenmeer"

Antwort von Umweltminister Hans-Heinrich Sander zur Frage zum Thema "Mensch und Natur profitieren von 20 Jahren Nationalpark Wattenmeer" im Rahmen der Fragestunde des Landtags

(Es gilt das gesprochene Wort)

Anrede!
Das Wattenmeer besitzt als eines der größten Feuchtgebiete der Welt eine international herausragende Bedeutung. Kein anderes Gebiet der Erde kann eine größere zusammenhängende Wattfläche aufweisen. Es war daher nur konsequent, dass die Niedersächsische Landesregierung im Bewusstsein ihrer Verantwortung für diesen Naturraum das Wattenmeer vor nunmehr 20 Jahren als Nationalpark unter einen besonderen Schutz gestellt hat.

Jubiläen sind immer auch ein willkommener Anlass für eine Rückschau auf die geleistete Arbeit und einen Ausblick in die Zukunft. Natürlich hat die allgemeine wirtschaftliche und sonstige Entwicklung auch nicht vor der Küstenregion halt gemacht. Durch die Einrichtung des Nationalparks ist es aber gelungen, die für die Natur wichtigsten Bereiche einem dauerhaften Schutz zu unterstellen, der es ermöglicht, auch den nachfolgenden Generationen diese einmalige Landschaft zu erhalten. Nutzungen, die mit diesen Zielsetzungen nicht vereinbar waren, sind eingestellt worden (z. B. die Herzmuschelfischerei), andere wie z. B. die Beweidung der Salzwiesen oder das Befahren des Wattenmeeres mit Sportbooten sind im Rahmen des Salzwiesenmanagements oder durch die Befahrensregelung den Anforderungen an den Wattenmeerschutz angepasst und so vernünftig umgesetzt worden. Viele dieser Erfolge konnten nur erreicht werden, weil alle Beteiligten - also die Dienststellen des Landes zusammen mit Naturschutzverbänden, dem Küstenschutz und anderen Interessensgruppen sowie den Kommunen der Region - immer ein gemeinsames Ziel verfolgt und auch in kritischen Phasen vertrauensvoll zusammengearbeitet haben.

Die Initiative zur Anerkennung des Wattenmeeres als Weltnaturerbe ist ein wesentlicher Schritt, die in den vergangenen 20 Jahren geleistete Arbeit auch international zu honorieren. Unser Nationalpark erfüllt bereits heute die Voraussetzungen für dieses Prädikat. Es bleibt zu wünschen, dass dieser Vorstoß von Erfolg gekrönt sein wird und der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer auch international die Anerkennung erhält, die er verdient. Ohne die Einrichtung des Nationalparks wäre sicher viel von dem, was wir heute als einmaligen Natur- und Erholungsraum an der Küste und auf den Inseln noch haben, so nicht mehr vor- zu- finden. Nationalparke in einer dicht besiedelten Region wie der niedersächsischen Küste müssen den Ausgleich zwischen bestehenden traditionellen Nutzungen und den Erfordernissen des Naturschutzes herstellen. Die Nordseeküste ist traditionell - und bereits lange vor 1986 - der wirtschaftliche Schwerpunktraum für den Tourismus in Niedersachsen.

Mit der Gründung des Nationalparks 1986 gibt es erstmals eine Regelung für die gesamte niedersächsische Wattenmeerküste, die es erlaubt, die einmalige Naturlandschaft dauerhaft zu bewahren und gleichzeitig Tourismus und Naturerleben zu ermöglichen. Die im Nationalparkgesetz festgelegten Zonen geben den Besuchern klare Orientierungen und regeln das friedliche Nebeneinander von Naturschutz und Naturerlebnis. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die Bedeutung des Naturerlebnisses für die Erhaltung und Steigerung der öffentlichen Akzeptanz des Naturschutzes im Nationalpark hinweisen. Gerade Nationalparken kommt hierbei eine wichtige Funktion zur Vermittlung von Naturverständnis zu, das nur durch intensive Anstrengungen der Informations- und Bildungsarbeit sowie eine konsequente Besucherlenkung zu erreichen ist. In aktiver Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Verbänden sollen auch künftig die Möglichkeiten für Erhalt und Wertsteigerung dieser auch für den Fremdenverkehr wichtigen natürlichen Vorraussetzungen im Sinne eines nachhaltigen Tourismus gezielt verfolgt werden.

Was die Entwicklung der Miesmuschelbestände im Wattenmeer betrifft, möchte ich folgendes ausführen: Ein starker Rückgang der Miesmuschelbestandes im Wattenmeer in den 1980er Jahren und bis Mitte der 1990er Jahre löste große Besorgnis um den Erhalt der Miesmuschelbänke aus. Mögliche Ursachen für Bestandsrückgänge können Stürme und Eisgang, Fraßdruck durch Vögel, Seesterne und Strandkrabben, Schadstoffbelastungen sowie die Miesmuschelfischerei sein. Die Quantifizierung eines einzelnen Faktors ist dabei nicht möglich. Der einzige unmittelbar steuerbare bestandsreduzierende Faktor ist die Fischerei. Aus diesem Grund hat die Landesregierung beschlossen, dass die Besatzmuschelfischerei im Wattenmeer nur im Rahmen eines Bewirtschaftungsplanes zulässig ist. Dieser Bewirtschaftungsplan beinhaltet neben der Sperrung von Standorten für die Fischerei unter anderem die jährliche Bestandsüberwachung durch die Nationalparkverwaltung. Durch Fortschreibung und gegebenenfalls Überarbeitung des Bewirtschaftungsplanes alle fünf Jahre besteht die Möglichkeit, auf die aktuelle Bestandssituation der Miesmuschelvorkommen einzugehen.

Zur Entwicklung der Landwirtschaft im Nationalpark möchte ich folgendes festzustellen: Mit der Novellierung des Nationalpark-Gesetzes im Jahre 2001 sind sämtliche Salzwiesen Niedersachsens mit einer Gesamtfläche von ca. 8.400 Hektar unter den besonderen Schutz des Nationalparks gestellt worden. Hinzu kommen noch - mit knapp 2.000 Hektar - sämtliche nur durch einen Sommerdeich geschützten Sommerpolder sowie ca. 800 Hektar Polderflächen auf den Inseln. Mit seinen Schutzanstrengungen für diesen einmaligen Lebensraum hat das Land Niedersachsen Vorbildfunktion. Von den rund 8.400 Hektar Salzwiesen des Nationalparks sind inzwischen 66 Prozent ungenutzt, 23 Prozent extensiv und nur noch 11 Prozent intensiv genutzt. Damit nimmt der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer im trilateralen Vergleich eine Spitzenstellung ein. Beiden heute noch intensiv genutzten Salzwiesen im Nationalpark handelt es sich nahezu ausschließlich um Flächen in Privatbesitz oder um die notwendigen Weiden für die Fuhrwerkspferde auf den autofreien Inseln. Damit besteht derzeit im Nationalpark ein Mosaik von ungenutzten, extensiven und - untergeordnet - auch intensiven Nutzungen, wobei - entsprechend den naturschutzfachlichen Zielen für Nationalparke - die ungenutzten Salzwiesenbereiche überwiegen.

Auf landeseigenen Flächen findet eine Nutzung immer unter Berücksichtigung von Naturschutzbelangen statt. Von "mangelhaften Einschränkungen für die Landwirtschaft im Innen- und Außenbereich" kann daher nicht die Rede sein.

Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer hat sich in den letzten 20 Jahren zu einer festen Größe für den Naturschutz und für die heimische Wirtschaft entwickelt. Darauf können wir stolz sein. Dieses ist jedoch nicht allein dadurch geschehen, weil eine Verordnung erlassen oder ein Nationalparkgesetz verabschiedet wurde. Einen wesentlichen Anteil an dieser Entwicklung haben die an der Küste aktiven Verbände. Auch das wache Auge vieler Anwohner und der ständige Dialog mit den Umweltverbänden haben dazu beigetragen, dass Fehlentwicklungen verhindert wurden. Auch zukünftig sind die Umwelt- und Naturschutzverbände herzlich eingeladen, weiterhin die Auseinandersetzung mit mir für eine Verbesserung der Umwelt und unserer gemeinsamen Ziele zu suchen. Konstruktive Beiträge sind immer willkommen.

Weniger hilfreich sind dagegen Pauschalurteile und persönlicher Angriffe auf Mitglieder der Landesregierung durch Einzelpersonen, die vorspielen für eine große Gruppe von Betroffenen zu sprechen. Ein Beispiel hierfür ist der so genannte "Wattenrat", der sich nach eigener Darstellung im Internet für "unabhängigen Naturschutz an der Küste" einsetzt. Der "Wattenrat" ist kein gewähltes Gremium, kein anerkannter Verband, kein eingetragener Verein. Nach Informationen der Landesregierung handelt sich hierbei lediglich um eine Kleingruppe von gerade einmal zwei Personen, die sich selbst zum "Wattenrat" erklärt haben. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wird Stimmung gegen die Landesregierung und das Umweltministerium gemacht und versucht, das gemeinsam Erreichte im Wattenmeer tot zu reden. Ein Beispiel ist der in der Nordwest-Zeitung am 6. Januar 2006 erschienende Artikel.

Vor diesem Hintergrund möchte ich die Fragen wie folgt beantworten:

zu 1.) Die im Nationalparkgesetz festgeschriebenen Reglungen zur Steuerung der Besucher im Nationalpark haben sich bewährt. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über unkontrollierten Massentourimus im Wattenmeer vor.
zu 2.) Der Miesmuschelfischerei im niedersächsischen Wattenmeer unterliegt strengen Einschränkungen und Kontrollen, die sicherstellen, dass die fischereiliche Nutzung der Ressourcen dem Prinzip der Nachhaltigkeit folgt.
zu 3.) Die Entwicklung der landwirtschaftlichen Nutzung im Innen- und Außendeichbereich belegen, dass hier von mangelhaften Einschränkungen für die Landwirtschaft keine Rede sein kann.

Niedersächsischer Landtag- 15. Wahlperiode

Drucksache 15/2620
Abgeordnete Christian Dürr, Roland Riese (FDP)

Mensch und Natur profitieren von 20 Jahren Nationalpark Wattenmeer Vor 20 Jahren wurde der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer eingerichtet. Große Teile sind zugleich Biosphärenreservat. Ferner strebt das Land an, das Wattenmeer gemeinsam mit den anderen Bundesländern und Wattenmeerstaaten als UNESCO-Weltnaturerbe registrieren zu lassen.

Ziel der Einrichtung des Nationalparks war und ist es unter anderem, ein gutes Miteinander von Mensch und Natur in diesem einmaligen Naturraum zu ermöglichen und durch die Instrumentarien des Nationalparkgesetzes einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Interessen der Bürger zu finden. Durch Regelungen für das Betreten des Nationalparks, das ein Erleben dieses einzigartigen Naturraums ermöglicht, durch eine Miesmuschelmanagementplanung, die ein nachhaltiges Bewirtschaften der Muschelbänke gestattet, und Regelungen für die landwirtschaftliche Nutzung wird dies erreicht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1.  Wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang die Vorwürfe der Organisation Wattenrat, die unter anderem in der Nordwest-Zeitung vom 6. Januar 2006 erhoben wurden, dass es im Wattenmeer unkontrollierten Massentourismus gebe?
2.  Welche Position nimmt sie zu den Behauptungen ein, der Miesmuschelfang zerstöre die Natur?
3.  Welche Haltung hat sie zu der Meinung des Wattenrates, es gebe nur mangelhafte Einschränkungen für Landwirtschaft im Innen- und Außendeichbereich?

Zu dieser Anfrage gäbe es inhaltlich einiges zu sagen, hätte sich das Haus von Herrn Sander ernsthaft mit der Spiegelfechterei, Unkenntnis und Voreingenommenheit seiner anfragenden Parteikollegen befasst. Also holt der Wattenrat das nach:

Ziel der Einrichtung eines Nationalparks ist nicht, "ein gutes Miteinander von Mensch und Natur"[...]"und durch die Instrumentarien des Nationalparkgesetzes eine ausgewogegen Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen, sozialen und und ökologischen Interessen der Bürger zu finden." Im Nationalpark sind stattdesen laut landesgesetzlicher Definition der Schutz der besonderen Eigenart der Natur und Landschaft, die natürlichen Abläufe und die biologische Vielfalt Gegenstand dieses Gebiets (§2 Gesetz zur Neufassung des Gesetzes über den Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer, 11. Juli 2001).

Die Belange der Bevölkerung sind zu berücksichtigen, SOWEIT DER SCHUTZZWECK ES ERLAUBT (!, §25). Das Bundesnaturschutzgesetz sagt es in § 24 noch deutlicher. Die Abgeordneten Dürr und Riese konstruieren sich einen neoliberalen Freizeit- und Wirtschaftspark mit Naturschutzanstrich, den es nicht gibt und wollen offenbar auch noch mit ihren "Anfragen" ernst genommen werden.

Unsere Kritik an den öffentlichen Jubiläums-Elogen haben wir übrigens aus den kritischen Nationalpark-"Bilanzen" der Naturschutzverbände entnommen, ist also nichts umwerfend Neues. Neu ist nur, dass die "anerkannten" Verbände so ruhig sind.

Zum "unkontrollierten Masentourismus":

Allein in Ostfriesland (Inseln und Festland) werden jährlich ca. 13 Millionen Übernachtungen erfasst, aber erst in Häusern ab 9 Betten. Die Zahl ist also wesentlich höher, Tagestouristen werden nicht erfasst. Dem stehen 7 hauptamtliche "Nationalparkwächter" auf den Inseln und 15 ständig wechselnde Zivildienstleistendem gegenüber. Alle ohne Kompetenzen und Fahrzeuge.

Da könnte man eine Zusatzfrage draus basteln: "Wie beurteilt die Landesregierung die Höhe der Übernachtungen im und am Nationalpark (Zahl!) im Zusammenhang mit der geringen und kompetenzlosen Aufsicht durch 7 hauptamtliche Nationalparkwächter und 15 Zivis auf 280.000 Hektar Fläche,die den internationalen Nationalpark-Standards der IUCN widerspricht..."

Schon 1980, also sechs Jahre vor Einrichtung des Nationalparks, beklagte "Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen" in seinem Sondergutachten "Umweltprobleme der Nordsee", Sondergutachten 1980, den "Druck gerade auf diese restlichen, naturnahen noch attraktiven Landschaftsräume", der noch wachsen werde.

Seit dem sind 26 Jahre vergangen, und jeder kann den enormen Landschaftsverbrauch durch den Tourismus in der Fläche zu Lasten der freilebenden Tierwelt sehen. Dieser Landschaftsverbrauch wird von Umweltminister Sander und seinen ministeriellen Berater, Abteilungsleiter Hoffmann, durch weitere Wegefreigaben in diesem Schutzgebiet gefördert. Und anerkannt von der IUCN ist dieser Nationalpark auch nicht.

Zum "Miesmuschelfang":

Miesmuschelfang im Watt des Nationalpark zerstört nicht "die Natur", sondern die Miesmuschelbänke, das ist u.a. nachgewiesen bei Herlyn, Millat, Michaelis: "Einfluss der Besatzmuschelentnahme auf die Entwicklung eulitoraler Neuansiedlung von Mytilus edulis L. im niedersächsischen Wattenmeer, Forschungsstelle Küste 1999". Details unter "Ran an die Miesmuscheln".

Zur "Landwirtschaft":

Es gibt zahlreiche Gestattungsverträge mit Landwirten, die im Naionalpark wirtschaften. So dürfen z.B. Sommerdeiche im Münsterpolder bei Dornumersiel schon ab dem 01. Juli gemäht werden, da führen die Brutvögel noch Junge! Die Schafbeweidung der Deichacht Esens-Harlingerland in bestimmten Ruhezonenbereichen (Salzwiesen) findet freischwebend ohne Verträge statt.

 
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