Windenergie und Lärm: Spendenaufruf für eine Verfassungsbeschwerde

Windpark Westerholt mit dem Ort Utarp, Landkreis Wittmund/NDS, Foto (C): Manfred Knake

Windpark Westerholt mit dem Ort Utarp, Landkreis Wittmund/NDS, Juni 2015,  Foto (C): Manfred Knake

*** SPENDENAUFRUF ***

Der Wattenrat Ostfriesland weist auf die Vorbereitung einer Verfassungsbeschwerde/Verfassungsklage gegen die veraltete Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) hin; diese ist nicht geeignet, um Gesundheitsrisiken der Anwohner von Windkraftanlagen (WKA) auszuschließen. Die Lärmwerte der TA Lärm sind ein Kriterium zur Genehmigung von Windkraftanlagen. Die Meldungen über Gesundheitsprobleme von Anwohnern durch die Schallimmissionen von Windkraftanlagen häufen sich.

Die BI „Regionalverband Taunus“ initiiert deshalb eine

Verfassungsbeschwerde

und bittet Sie, zu spenden!

Aufbaue einer Windkraftanlage in Werdum, LK Wittmund/NDS, 19. Juli 2013, Foto (C): Manfred Knake

Aufbau einer Windkraftanlage in Werdum, LK Wittmund/NDS, 19. Juli 2013, Foto (C): Manfred Knake

Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) ist nicht geeignet, um Gesundheitsrisiken bei Anwohnern von Windkraftanlagen (WKA) auszuschließen. Die Bundesregierung zieht die TA Lärm zur Genehmigung von WKA heran und verstößt damit wissentlich gegen das Grundgesetz Artikel 2 Abs. 2: “Das Recht auf körperliche Unversehrtheit“.

Die Staatsrechtler Professor Dr. Elicker und Prof. Dr. Goebel haben nach Sichtung der Rechtsvorschriften und Unterlagen, die der  REGIONALVERBAND TAUNUS e. V. zur Prüfung vorgelegt hat, unabhängig von einander, klar geäußert, dass eine große Chance besteht, die Verfassungsklage zu gewinnen. Der Weg führt über das Verwaltungsgericht, 1.Instanz, zum Verfassungsgericht. Die Verfassungsbeschwerde ist in Vorbereitung.

Stellvertretend für alle Betroffenen wird die Klage von betroffenen Bürgern aus Hessen eingereicht. Wir finanzieren und unterstützen, mit Ihrer Hilfe, diese Klage/ Beschwerde.
Ziel: Stopp von Genehmigung, Bau und Betrieb von WKA mit Nabenhöhe > 60 Meter und Abstand zu Wohnhäusern < 3 km.

Dafür benötigen wir ca. € 30.000,–€

Wir haben ein Treuhandkonto eingerichtet. Ihre Spende wird ausschließlich für diesen Zweck verwendet. Bitte spenden Sie an das zweckgebundene Anderkonto: Stichwort „Verfassungsbeschwerde“. Jeder Betrag hilft! Für Ihre Spende erhalten Sie keine steuerabzugsfähige Spendenquittung, da die Klage von betroffenen Privatpersonen eingereicht wird.

Gemeinsam können wir dem Wahnsinn ein Ende bereiten!

Anderkonto Prof. Dr. Michael Elicker, Rechtsanwalt
IBAN: DE27 5406 1650 0401 5100 02
BIC: GENODE61LAN
VR Bank Westpfalz eG

Sollte nicht genügend finanzielle Unterstützung erreicht werden, werden die gespendeten Beträge zurückerstattet.

Achim Göbel
info@regionalverband-taunus

 

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