Nur wenige Minuten dauerte die Urteilsverkündung im Berufungsverfahren von Eilert Voß am 26. August 2011 vor der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aurich gegen die Verurteilung wegen „Jagdstörung“ mit 2.000 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise 20 Tage Haft vor dem Amtsgericht in Emden. Voß hatte im Dezember 2010 einen Jäger, der aus einer Deckung am Emsdeich ohne verfügbaren Jagdhund auf Gänse schoss, mit einem Nebelhorn „gestört“. Der Landgerichtspräsident Hans-Otto Bartels verkündete den Tenor des Urteils, die Berufung werde zurückgewiesen, weil sie unbegründet sei. Voß habe die Kosten des Verfahrens und der Anwälte zu tragen. Sowohl der gegnerische Anwalt als auch Voß´ Anwalt waren zum Verkündungstermin nicht erschienen.
Bartels verwies auf die noch ausstehende ausführliche Urteilsbegründung, die zunächst den Parteien zugehen werde. Er erläuterte, dass es bei diesem Urteil nicht darauf ankomme, ob der Gänsejäger die Jagd rechtmäßig ausgeübt habe, sondern nur darauf, dass es sich um eine rechtmäßige Jagdpacht gehandelt habe. Die Art und Weise der Jagdausübung sei nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen. Es gehe lediglich darum, dass bei der Jagdausübung gestört worden sei. Ca. 20 Besucher verfolgten die Urteilsverkündung, die Regionalpresse, die Wattenpresse, dpa und das NDR-Fernsehen waren ebenfalls dabei.
Im Anschluss an den Termin erläuterte der Gerichtssprecher Jürgen Rohlfs das Urteil. Voß habe das Recht in die eigene Hand genommen, er hätte das Fehlverhalten von Jägern zur Anzeige bringen müssen. Gegen eine unrechtmäßige Jagdausübung dürfe nicht mit „dem Faustrecht“, also der eigenmächtigen „Jagdstörung“ vorgegangen werden. Auf Nachfrage der Wattenpresse, dass diese Anzeigen ja vorlägen, aber nicht verfolgt worden seien, erklärte Rohlfs, es sei nicht Sache des Gerichts, evtl. Versäumnisse der Aufsichtsbehörden zu bewerten.
Rohlfs weiter: Nach wie vor dürfe Voß den Deich am Schutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ betreten oder auch Fotos anfertigen, er dürfe dabei nur die Jagd nicht stören. Im Wiederholungsfall würde das für Voß teurer als im jetzigen Verfahren. Eine weitere Berufung gegen dieses Urteil sei nicht möglich.
Wir leben bekanntlich in einem Rechtsstaat mit klarer Gewaltentrennung: Legislative, Exekutive und Judikative. Die rechtsprechende Gewalt hat Eilert Voß verurteilt, unabhängig von einem Fehlverhalten des klagenden Jägers. Nur die Befugnis zur Jagd als Jagdpächter stand zur Debatte, nicht die unrechtmäßige Ausübung der Jagd durch den klagenden Jäger Take Hülsebus aus Petkum, in diesem Falle ohne gebrauchsfähigen Jagdhund und Schießen aus einer Deckung unter der Inkaufnahme der Gefährdung von unbeteiligten Passanten. Dieses Fehlverhalten des gegen Voß klagenden Jägers wurde dem Gericht mit einer „Eidesstattlichen Versicherung“ eines Forstdirektors a.D. und Jägers bestätigt. Und das gibt dem Urteil des Landgerichts einen unangenehmen Beigeschmack. Versagt hat die Exekutive, also die von mehrfach Voß informierte Polizei, die einmal wegen „fehlender Gummistiefel“ und ein anderes Mal wegen eines fehlenden Einsatzwagens nach Voß´ Mobiltelefonanruf am Ort der Jagd, auch bei Dunkelheit, dichtem Nebel und Schneetreiben, nicht erschienen war, dazu die Untere Jagdbehörde der Stadt Emden, die die Anzeige des Wattenrates wegen deutlich dokumentierter Jagdverstöße mit einem Dreizeiler abbügelte. Dieses Fehlverhalten hat Voß ins Messer der gar nicht so edlen Waidmänner laufen lassen, Absicht? Voß´ Fehler war es, stets alleine unterwegs gewesen zu sein. Mehrere Jäger haben später aus größerer Entfernung Voß eine „Jagdstörung“ und den Verstoß gegen die gegen ihn erwirkte „Einstweilige Verfügung“ des Amtsgerichts Emden, bewehrt mit 250.000 € (!) bei Zuwiderhandlung, „bezeugt“. Der Kreisjägermeister von Emden ist als Amtsrat beim Amtsgericht in Emden beschäftigt. Alles riecht nach Absprache, um Voß mundtot zu machen und den unbequemen Beobachter auf Dauer vom den Nacht- und Nebelgänseschießern fernzuhalten. Ganz übel hat sich das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium verhalten: Die Fachaufsichtsbeschwerde des Wattenrates gegen die Untätigkeit der Unteren Jagdbehörde der Stadt Emden wurde ebenfalls abgebügelt, eine Behördenaufsicht bei der Jagd gäbe es überhaupt nicht!
Der vom Wattenrat in Kenntnis gesetzte Präsident der Niedersächsischen Landesjägerschaft, Helmut Dammann-Tamke (CDU, MdL), reagierte überhaupt nicht. Klartext: Hobbyschießer haben Narrenfreiheit im Lande, eindeutiges Fehlverhalten wird nicht geahndet, es stinkt nach einem bewaffneten lodentragenden Staat im Staate. Die Jagdlobby ist über die Spitzen der Politik, der Verwaltungen bis hinunter in die kleinsten Dorfgemeinschaften eng miteinander verwoben. Vogelschutzgebiete, ob nationaler oder europäischer Dimension, sind nur bedrucktes Papier, solange Hobbyschießer darüber entscheiden, wann und wie welche Arten darin zu töten sind. Und das muss irgendwann ein Ende haben!
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#edit: Werner Hupperich, der die Seite der „Gänsewacht“ administriert, hat ebenfalls einen Kommentar zu diesem Urteil abgegeben, der auf der Seite der Gänsewacht nachzulesen ist.
(Nachtrag: Diese Seite von Hupperich existiert so nicht mehr, die Domain wurde von Jägern (nach den Inhalten vermutlich aus den USA) gekauft und der Name „Gänsewacht“ für jagdliche Zwecke missbraucht.