In eigener Sache: Prof. Remmer Akkermann, Manfred Knake und der Wattenrat

Prof. Remmer Akkermann, Vorsitzender der Biologischen Schutzgemeinschaft Weser-Ems  (BSH) in Wardenburg, versuchte sich in abwertender Absicht auf der BSH-WebSeite darin, den Wattenrat Ost-Friesland kleinzureden und diesen auf  „Manfred Knake“ zu reduzieren. Er rieb sich am Stil und der mangelnden Kooperationsbereitschaft mit Nutzergruppen, auf Inhalte ging er erst gar nicht ein. (Link: Wattenrat ist Manfred Knake)

Hier eine Leseprobe:

Wenn man Gegner nicht überwinden kann, sollte man bis zu einem gewissen Grad die Zusammenarbeit suchen. Taktisch so vorzugehen, wäre wohl eher Erfolg versprechend, auch im Sinne des Wattenmeer-Schutzes und des zitierten Horst Stern. Der Vorstand der BSH weiß aus eigener Erfahrung, dass die langjährige fachliche Kooperation mit Jägerschaft und Fischerei auf dem Gebiet der gemeinsamen Ziele genau jene Vertreter in deren Reihen stärkt, die im Sinne des Naturschutzes tätig sind und in der Biotop-Entwicklung nachweislich viel geleistet haben. Dazu gehören große und kleine Anlagen von Gehölzen, Hecken, Teichen und Laichzonen ebenso wie die Einladungen zum Gedankenaustausch, zur Stärkung der gemeinsamen Interessen in der Fläche und die Einflussnahme auf kritisierbare Verhaltensweisen, gelegentlich auch öffentlich.

„Pritzelkram“

Wir befinden uns aber nicht im Krieg, um den „Gegner“ zu überwinden“.  Wir wollen Missstände aufzeigen und Hintergründe derselben beleuchten, uns aber nicht bis zur Untätigkeit abhängig machen oder umarmen lassen.

Wer heute den Zustand des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer ohne Schönrednerei betrachtet, weiß um die Vergeblichkeit, mit den Eingriffsgruppen z.B. aus Tourismus, Küstenschutz oder Berufsfischerei  zusammenarbeiten zu können. (Nachtrag 2015: Auch mit den Hobbyjägern in den Vogelschutzgebieten und den „Sport“fischern hat der Wattenrat ganz eigene Erfahrungen, sei es bei der völligen Fehlbeurteilungen der Graugansvermehrung oder der verbotenen Jagd auf geschützte Vogelarten bei Nacht und Nebel.)

Beim Wattenrat ist man der Auffassung, dass Naturschutz immer noch eine  staatliche Aufgabe ist und die zeitgeistige „Privatisierung“ im großräumigen Wattenmeer mit kleinräumigem „Pritzelkram“ im Lönschen Sinne (also hier die Anlage von Vereins-„Landschaftsaquarien“, die die Mitglieder beschäftigt und ruhig halten und nicht auf aufmüpfige Gedanken bringen) kaum Erfolge bringen kann. Es gibt europäische und nationale Naturschutzgesetze und -verordnungen, die gerade oft von Verwaltungen nicht eingehalten werden. Das aktuelle ortsnahe Beispiel ist die Ausweisung von Kitesurferflächen durch „Befreiungen“ in den Zwischenzonen des Nationalparks, obwohl es gerade dort ausdrücklich laut Nationalparkgesetz verboten ist. Die Ausweisung geschah sogar in Abstimmung mit einigen Naturschutzverbänden! Wirkungsvoller und  „nachhaltiger“ Naturschutz ist auch hier im Jahrzehnt der „Biodiversität“ immer noch ein Fremdwort und richtet sich überwiegend nach den Interessen der Nutzer, nicht aber nach der fachlichen Notwendigkeiten.

Zu viel der Ehre!

Es ist auch kein Geheimnis, dass der Wattenrat keine Großorganisation wie der NABU oder der BUND ist (und sein will) und dass die Koordinierung hier aus einem kleinen, aber technisch gut ausgestattetem Büro erfolgt. Diese Arbeit auf lediglich eine Person reduzieren zu wollen, ist zu viel der Ehre! Der Wattenrat lebt von der Zuarbeit zahlreicher Personen, die sich an den Missständen im Wattenbereich reiben und so über den Wattenrat eine Plattform zur Veröffentlichung gefunden haben.

Im Gegensatz zu den Naturschutzverbänden bekommt der Wattenrat keine Projektfördergelder oder andere Mittel, aus denen sich eine großräumige Geschäftsstelle finanzieren ließe und die zu lähmenden Rücksichten führen müssen. Wäre die Größe des Büros der Maßstab für den Einsatz für die Natur im Lande, müsste es mit dem Naturschutz in Niedersachsen mit 14 „anerkannten“ Naturschutzverbänden mit ihren hauptamtlichen Mitarbeitern und Geschäftsstellen, zu denen auch die BSH und Prof. Akkermann gehören, ganz anders aussehen, tut es aber nicht. Zudem ist der Wattenrat keine Mitgliederorganisation mit Satzung, Geschäftsordnung oder sonstigen Vereinshemmnissen, sondern eine flexible Interessengemeinschaft. Das steht auch im Impressum der WebSeite, ist also öffentlich bekannt gemacht worden. Ohne die Zuarbeit von den zahlreich Interessierten gäbe es die WebSeite des Wattenrates gar nicht, allein ist das nicht zu leisten. Der notorische Umweltminister Hans-Heinrich Sander versuchte schon mal Ähnliches im Niedersächsischen Landtag, auch ihm ist der Wattenrat ein Dorn im nutzungsgetrübten Politikerauge.

Wirksame Öffentlichkeitsarbeit auf nur wenigen Quadratmetern

Aber dennoch werden aus diesem kleinen Büro seit Jahren die Missstände an der Küste und vor allem die im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer artikuliert und auch häufig von der Presse, überwiegend der überregionalen Presse, aufgegriffen. Überregional von arte über den Deutschlandfunk bis in die USA, aus der schon einmal ein Team von „National Public Radio“, einem öffentlich-rechtlichen Sender, z.B. über die windkraftkritische Position des Wattenrates berichtete, aber das nur am Rande. Die Lokalzeitungen dagegen mauern gerne, da fällt viel vom Wattenrat unter die Redaktionstische, die haben es auch lieber harmonisch, das fördert das Geschäft.  Der Anzeigenkunde ist eben König, und zu den Königen der Region gehören eben auch die, die massiv die Natur verhunzen: ein Windkraftanlagenhersteller, Windkraftgeschäftemacher, Tourismusmacher und Reedereien oder eine Werft an der Ems, um ein paar Beispiele zu nennen. Die BSH ist seit Jahren stumm, wenn es um den desolaten Zustand des Nationalparks und „Weltnaturerbe“ Wattenmeer geht!

Akademischer Wadenbeißer

Dass Prof. Akkermann dem Wattenrat in die Wade beißen oder nur ans Bein pinkeln will ist nicht neu, bereits 2002 versuchte er die Wahrheit auf den Kopf zu stellen und rieb sich als vermeintlicher Verbandsplatzhirsch am Wattenrat, was zu einem Bericht in der taz führte: „Schlammschlacht ums Watt“, wir nahmen es gelassen. Prof. Akkermann hatte schon mal mehr Zähne, in der Anfangsphase, als er die BSH und den Naturschutzverband Niedersachsen (NVN) gründete (dem heute der ehemalige Staatssekreträr im Niedersächsischen Umweltministerium, Dr. Christian Eberl, FDP, vorsteht) und später das in der Öffentlichkeit völlig unbekannte „NAFOR“ (nein keine irgendwie geartete militärische nationale Task Force des Naturschutzes, sondern das „Naturschutzforum“). Aber die Zähne neigen eben dazu, im Alter auszufallen, dann kaut man eben lieber weichen Brei als die harten Sachen….

Kontra

Reiner Schopf, langjähriger Weggefährte im Wattenmeernaturschutz, ehemaliger Vogelwart auf Memmert und damit Nationalparkranger, hat seine Zähne noch und hat Herrn Akkermann seine Sicht der Dinge hinter den Spiegel gesteckt:

Anfang der weitergeleiteten E-Mail:

Von: Reiner Schopf

Datum: 26. Mai 2011 19:03:51 MESZ

An: akkermann.remmer@*.*

Betreff: Erwiderung auf Prof. Akkermanns (BSH) Kritik am Wattenrat

Sehr geehrter Herr Prof. Akkermann!

Ihre Kritik am „Wattenrat“ bzw. an Manfred Knake ist verblüffend, denn im Wesentlichen missfällt Ihnen  der Stil, nicht aber den Inhalt der Berichte, Hinweise, Kritiken und Beurteilungen. („Schämt Euch“ ect.). Müsste es aber nicht in erster Linie um die Inhalte gehen?

Hier eine Erwiderung auf  Ihre unangebrachten Vorwürfe:

Prof. Remmer Akkermann, Leiter der „Biologischen Schutzgemeinschaft Weser-Ems“ (BSH) wirft dem Wattenrat bzw. Manfred Knake fehlende Kooperationsbereitschaft mit Nutzergruppen vor. Zu klären wäre aber erst einmal, mit wem ernsthaft kooperiert werden kann. Vielleicht mit den Funktionären der Tourismusindustrie, welche die Erschließung geschützter Gebiete voran treiben, um dann die damit einhergehende Vernichtung von Brut- und Rastgebieten zur „Begegnung Mensch – Natur“ und zum Bestandteil des „sanften Tourismus“ zu erklären ? Ein Konzept, das auch von den Naturschutzverbänden gut geheißen wird. Als Kooperationspartner qualifizieren sich sicher die Insel- und Küstenkommunen, die immer mehr geschützte Flächen beanspruchen, etwa wenn Drachenwiesen direkt an an den Grenzen sensibler Bereiche etabliert werden oder ohne Rücksicht auf gesetzliche Verbote Flächen für Kite-Surfer beantragt werden.

Die Kooperation mit der Nationalpark-Verwaltung könnte klappen, wenn man die seit langem praktizierte Methode, illegale Zustände mittels „Befreiung“ oder „Ausnahmeregelung“ zu legalisieren als „Schutzkonzept“ akzeptiert. Diese „elegante Methode“, Missstände einfach zu legalisieren, hat zu den unterschiedlichsten Eingriffen in den Schutzzonen geführt, wie etwa ein Viehunterstand oder ein Sportbootanlandegebiet in der Zone 1, das Etablieren von Kunstwerken nebst massiv befestigtem „Lehrpfad“ in Dünen der Zone 1, oder die Genehmigung von Tummelplätzen für Kite-Surfer in Gebieten in welchen nicht einmal ein Kinderdrachen in die Luft steigen darf. Als besonders kooperationsfähig erweist sich die Nationalparkverwaltung durch konsequentes Wegsehen bei Verstößen gegen geltendes Naturschutzrecht.

Ob Eierdiebe ganze Vogelkolonien vernichten, Wassersportler, wenn sie sich unbeobachtet glauben, an geschützten Sänden oder an den Inselenden die Sau raus lassen, Segelflieger über Sandbänken Tiefflugübungen machen oder Stromkabel für Offshore-Windräder in der Brutzeit durch angeblich strikt geschützte Gebiete verlegt werden: Der Name der Nationalpark- Verwaltung ist „Hase – sie weiß von nix.“ Zumindest was die Details oder die Möglichkeiten Rechtsmittel einzulegen betrifft.

Als Inselvogt von Memmert und Nationalparkwart habe ich jahrelang erlebt, dass Hinweise auf Missstände unbeachtet blieben und Untätigkeit der NPV Methode hat. Es hat sich längst herumgesprochen, dass die Missachtung von Naturschutzgesetzen keine Konsequenzen nach sich zieht, und so benehmen sich Freizeitaktivisten aller Art oder auch die Marketing-Strategen des Tourismus so, als sei der Nationalpark extra für ihre Zwecke etabliert worden.

Die stets „nach allen Seiten offenen“ Naturschutzverbände empfehlen sich als Kooperationspartner par excellence. Zwar drohen sie bei besonders krassen Verstößen gegen geltendes nationales und EU-Naturschutzrecht damit Rechtsmittel einzulegen, lassen sich aber regelmäßig das Verbandsklagerecht  gegen Projektfinanzierungen oder mittels Zahlungen an verbandsnahe Stiftungen abkaufen. So unter anderem in Verbindung mit dem „Windpark“ Nordergründe (bei Wangerooge). Solche Deals sind mehr als beschämend. Übrigens macht auch die BSH keinen Gebrauch vom Klagerecht, obwohl beim sog.  Sommerstau der Ems für die Überführung von Meyer-Werft-Schiffen tausende Jungvögel in den EU-Vogelschutzgebieten an der Ems gezielt ersäuft werden und im Widerspruch zum Nationalpark- und Naturschutzgesetz, sowie der EU-Vogelschutzrichtlinie Nationalparkflächen als Fun-Sport-Areale ausgewiesen werden.

Obwohl das „Institut für Vogelforschung“ von 50 getöteten Vögeln pro Windkraftanlage im Jahr ausgeht (Binnenland) und mit einer anspruchsvollen Untersuchung („Finobird“) nachgewiesen hat, dass es zu den beiden Zugzeiten zu erschreckenden Vogelmassakern durch Offshore-Windkraftanlagen kommen wird, hat man den Eindruck, die Naturschutzverbände haben vor allem das Wohl der Windmüller auf ihre Fahnen geschrieben, nicht den Schutz der Natur. Bei ca. 22 000 Windrädern im Binnenland sterben z.Zt. 1,1 Millionen Vögel Jahr für Jahr und das findet ebenso wie die aberwitzige Subventionierung, die volle Zustimmung der Verbände.

Als „Natur-Experten“ bieten sich die Jäger für Kooperationen an. Allerdings müsste man dann großzügig darüber hinweg sehen, dass sie in der Vergangenheit keine Gelegenheit ausgelassen haben um zu demonstrieren, was sie von ernst gemeintem Naturschutz halten: nichts.

Im Zusammenhang mit dem Robbensterben wurde die „Regulierung“ der Seehunde mit Pulver und Blei gefordert. Auch Eiderenten als „Konkurrenten“ der Muschelfischer, Kormorane als „Unterwasser-Terroristen“ und Gänse als „Landwirtschafts- Schädlinge“ sollten mit der segensreichen Schießlust Bekanntschaft machen. Ihr wachsendes ökologische Bewusstsein demonstrieren die Jäger seit Jahren an der Ems: Selbst in der winterlichen Notzeit und unter Missachtung jagdrechtlicher Bestimmungen frönen sie in einem Natur- und EU-Vogelschutzgebiet ihrem Pulver- und Blei- Hobby.

Die seit langem von Eilert Voß dokumentierten Verstöße gegen das Jagdrecht (Verbot der Jagd bei schlechter Sicht, wie Nebel, Schneetreiben oder Dunkelheit) oder  naturschutzrechtliche Vorgaben kümmern sie nicht. Die zuständige Behörde und die Polizei hat nicht die geringste Anstrengung unternommen um zu prüfen, was an den Vorwürfen dran ist. (Mitarbeiter der Unteren Jagdbehörde und der Justiz sind selbst Jäger und schießen auch in EU-Vogelschutzgebieten).

Die EU- Vogelschutzrichtlinie besagt, dass die ausgewiesenen Gebiete der Erhaltung seltener und gefährdeter Vogelarten dienen sollen. Niemand wird ernsthaft behaupten, dass die Jagd, die unvermeidlich Stress und die Reduzierung des Aktionsareals für alle Vögel bedeutet, mit diesen Bestimmungen zu vereinbaren ist. Es gibt keine Kenntnisse über die Herkunft, die Zahl und die Populationsdynamik der Gänsearten, die in den Bereich der Jäger an der Ems geraten, also ist die Gänsejagd nicht nachhaltig. (Voraussetzung für die Bejagung). Der Kreisjägermeister qualifizierte sich als „Kooperationspartner“ für den Naturschutz, indem er öffentlich erklärte, dass sich die Jäger selbst kontrollieren und z.B. Verstöße gegen das Jagdrecht mittels „Ehrengericht“ ahnden. D.h. ein paar Runden Schnaps und dem Gesetz ist genüge getan. So hat man sich das „Edle“ und die Ethik bei der Jagd schon immer vorgestellt.

Die Kooperation mit den genannten Gruppierungen führt nur zu einem Ergebnis: Zur Aufgabe von Naturschutz-Zielen und zur Komplizenschaft mit Gruppen, die Naturschutzgesetze umgehen, ignorieren und zurechtbiegen wo immer sich eine Gelegenheit dazu bietet. Die Komplizenschaft mit den Nutzergruppen hat die Naturschutzverbände Niedersachsens zu harmoniesüchtigen Papiertigern gemacht, die vorwiegend mit „grünen Anstrichen“ für fragwürdige Vorhaben und mit Geldbeschaffung auf ebenso fragwürdige Weise beschäftigt sind.

Es gehört eine gute Portion Zivilcourage dazu, dieses System der von Prof. Akkermann gelobten „Gemeinsamkeiten“, den Opportunismus und die Unmoral der Kompromisse zu Lasten der Natur zu kritisieren und die angeblich so erzielten Erfolge als Komplizenschaft mit Naturausbeutern zu entlarven. Den Naturschutzverbänden den Spiegel so vorzuhalten, dass die Öffentlichkeit erkennen kann, was sich hinter dem grünen Image und den zelebrierten Ritualen (siehe Jubelfeier zum 25-jährigen Bestehen des NP) und persönlichen Eitelkeiten verbirgt, ist Aufklärung und konstruktive Kritik im besten Sinne. (Dazu müsste man aber den Inhalt, nicht den Stil der Wattenrat-Kritiken beachten). Aber mit der Wahrheit ist es wie mit der Moral: Es geht auch ohne! Da möchte man den Verbändefunktionären mehr als einmal zurufen: Schämt euch!

Was bitte schön haben Naturschützer mit Windmüllern, Gänseschießern, Naturvermarktern, Fun-Sportlern, untätigen Behörden, Wassersportlern, die „freie Fahrt für freie Bürger“ wollen, oder mit Verbändefunktionären zu tun, deren Priorität Friede, Freude, Eierkuchen heißt und die sich vor Empörung schier überschlagen – nicht wegen der allgegenwärtigen Missstände – sondern weil der Wattenrat ihren hässlichen, herzlosen Opportunismus öffentlich macht?

Herzlos und brutal ist es aber, wenn sich Naturschutzverbände als Lobby für die Windindustrie verstehen, der mehr als eine Million Vögel pro Jahr und eine unbekannte Anzahl Fledermäuse zum Opfer fallen. Oder wenn ganze Landstriche in Industriegebiete verwandelt werden, obwohl sowohl der „Klimawandel“, als auch eine verlässliche Energieversorgung mit Windkraft wissenschaftlich höchst umstritten sind. Wenn NABU-Funktionäre sich um den ökologischen Zustand der Ems sorgen, nachdem sie mit der Meyer-Werft das Ersäufen von tausenden Jungvögeln mittels Sommerstau ausgekungelt haben, haben sie ihre Glaubwürdigkeit und ihre Naturschutz-Kompetenz restlos verloren. Die Verbände lassen sich bewusst oder unbewusst über den Tisch ziehen und halten dann die dabei entstehende Reibungshitze für Nestwärme.

Wer dabei zur Kooperation auffordert, sollte sich die Satzung seiner Organisation und die nationalen und EU-Naturschutzgesetze noch mal gründlich durchlesen.

Mit freundlichen Grüßen

R. Schopf

Dieser Beitrag wurde unter Naturschutz, Verbände, Wattenmeer abgelegt und mit , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.