Nebeljagd in Schutzgebieten an der Ems: Protokoll der Zugvogelhatz

 

Naturschutzgebiet "Petkumer Deichvorland" an der Ems, Wasservogeljagd im Nebel, Foto: Voß

Die Wasservogeljagd im Natur-und EU-Vogelschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ (und in anderen Schutzgebieten an der Ems!) bei Emden geht unverdrossen weiter, die dortigen Schießer stören sich nicht an moralischen oder jagdethischen Bedenken, die viel zitierte „Waidgerechtigkeit“ ist eine leere Worthülse. Es  jagt sich wohl viel leichter ohne diesen Ballast auf die Zugvögel, man beruft sich darauf, dass die Jagd ja „legal“ sei, obwohl man die Arten bei diesem Licht nicht unterscheiden kann. Eilert Voß war wieder auf „Gänsewacht“ und hat das Treiben in der Dunkelheit und im dichten Nebel dokumentiert.

Verordnung über Jagdzeiten (Bundesjagdzeitenverordnung)

§1 (3) Die in Absatz 1 festgesetzten Jagdzeiten umfassen nur solche Zeiträume einschließlich Tageszeiten, in denen nach den örtlich gegebenen äußeren Umständen für einen Jäger die Gefahr der Verwechslung von Tierarten nicht besteht.

Position des DJV (Deutscher Jagdschutz-Verband)

Waidgerechtigkeit

[…] So darf die technische Machbarkeit auch ohne ausdrückliches Verbot niemals dazu führen, dass die Jagd zum reinen Schießen auf lebende Ziele verkommt. Würde z.B. Wild beschossen, das nicht vorher angesprochen, d.h. vom Schützen erkannt und beurteilt wurde, so wäre eine ungeschriebene Regel der Waidgerechtigkeit verletzt, auch wenn das Stück mit einem sauberen Schuss getroffen worden wäre und sich die Erlegung als sachgerecht erwiese. Denn unter dem Tierschutz- bzw. Umweltaspekt ist das Ansprechen unabdingbare Voraussetzung für die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd.

Erhebliche Verstöße gegen geschriebene oder ungeschriebene Regeln der Waidgerechtigkeit sind keine “Kavaliersdelikte”. Sie sollten deshalb dem Jagdverband und der zuständigen Jagdbehörde zur Kenntnis gebracht werden, damit die erforderlichen Schritte eingeleitet werden können, um Wiederholungen auszuschließen. Seitens des Jagdverbandes sind vereinsrechtliche Schritte, behördlicherseits Maßnahmen bis hin zur Entziehung des Jagdscheins (§§ 17 Abs. 2 Nr. 4, 18 Satz 1 BJG) zu prüfen.[…]

Gefährlich ist das nicht nur für Enten und Gänse, sondern auch für ahnungslose Deichspaziergänger. Die stets von Voß informierte Polizei will damit nichts mehr zu tun haben, man verwies ihn an das Veterinäramt in Emden, auch von dort: keine Reaktion. Seit dem 27. November führt Eilert Voß Protokoll über die Vorgänge im Schutzgebiet, seine Aufzeichnungen bis zum 20. Dezember 2010 finden sie hier: Gänsewachtprotokoll.

Von den „anerkannten“ Naturschutzverbänden, davon gibt es einschließlich der niedersächsischen Landesjägerschaft 14 (!) in Niedersachsen, hört man derzeit nichts in Sachen Jagd in Schutzgebieten oder Gänsewacht.  Der Emder Ratsherr Dieter Stolz (Bündnisgrüne)  indes hat sich wegen der dortigen Jagdzustände an die Öffentlichkeit gewandt.

Mit dem Teleobjektiv auf Gänsewacht; Foto (C): Voß

Nebeljäger hinter Sichtschutz lauert auf Wasservögel, Foto (C): Voß

Nebeljäger im Naturschutzgebiet (im Hintergrund schwach zu erkennen): Betreten verboten, töten für Jäger erlaubt!

Nebeljägertreff auf Parkplatz

Emder Zeitung, 21. Dez. 2010
Stolz fordert Jagdruhe
Jäger sollen nicht mehr jagen und für Ernährung des Wildes sorgen.
Emden. Im Naturschutzgebiet Petkumer Deichvorland sollen die Jager wegen des Winter­wetters nicht mehr jagen und für eine ausreichende artge­rechte Ernährung des Wildes sorgen. Das fordert Dieter Stolz, Sprecher der Grünen in Emden.
Im Naturschutzgebiet Pet­kumer Deichvorland ist Jagd­saison. Stolz: „Dies ist schon an sich unverständlich, denn wie kann ein Naturschutzgebiet gleichzeitig Jagdrevier sein?“
Besonders problematisch sei die Lage dort aber, weil das ganze Vorland und die Schlickwalten vereist sind. Nur an einigen Süßwasserstellen auf der Muhde rasten einige Tausend Enten und Gänse ver­schiedener Arten. Beim ersten Schuss fliehen die Wasservögel. Aber wo sollen sie hin, fragt Stolz. Alles ist im Binnenland vereist. Den Wasservögeln bleibt nur die Ems.  […]
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