Ems: integrierter Bewirtschaftungsplan: keine Jagd in Schutzgebieten!

Graugans (Anser anser), jagdbares Wasserwild, auch in Vogelschutzgebieten, Foto (C): Knake

Heute findet in Leer/Ostfriesland die „Auftaktveranstaltung für die Erstellung eines integrierten Bewirtschaftungsplanes Emsästuar (IBP Ems)“ statt, durchgeführt vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

Ein Ästuar ist eine Flussmündung, und in diesem Ästuar stoßen sich die Belange der Wirtschaft und des Naturschutzes, vor allem vor dem Hintergrund der EU-Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie hart im Raum. Immer gingen die Entscheidungen, trotz der beiden Natura-2000-Richtlinien (die keine unverbindlichen Papierstücke, sondern geltendes Europarecht sind) für die wirtschaftliche Entwicklung und gegen die Naturschutzbelange aus: Stichwörter Meyer Werft in Papenburg, Ems-Stauwerk, ständige Baggerungen, Schiffsüberführungen und Emsaufstau mit dem Ertrinken von Jungvögeln und Neststandorten. Das alles wurde bereits ausführlich auf den Seiten des Wattenrates dargestellt, auch die schändlichen und die dem Naturschutz abträglichen Kungeleien der Naturschutzorganisationen BUND, NABU und WWF mit der Meyer Werft und dem Land Niedersachsen! Die Ems von Oldersum bis Leer ist gemeldetes EU-Vogelschutzgebiet mit national ausgewiesenen Naturschutzgebieten, und hier gilt auch die FFH-Richtlinie, die einen Bewirtschaftungsplan für das Schutzgebiet vorsieht. Über diesen massiven Eingriffen in das geschützte Ästuar wird in der Öffentlichkeit oft vergessen, dass auch die Freizeitjagd mit dem ausschließlichen Ziel des Beutemachens, also die Ausübung eines blutigen Hobbys, zu erheblichen Beeinträchtigungen der Vogellebensräume des Schutzgebietes führen kann.

Der Wattenrat wird an dieser Auftaktveranstaltung teilnehmen und hat dazu ein Positionspapier vorgelegt, das sich trotz aller anderen bekannten abträglichen Nutzungen ausschließlich mit dem Missstand der Jagd in den Schutzgebieten beschäftigt. Bemerkenswert: Auch der „Ökologische Jagdverein Niedersachsen und Bremen e.V.“ hat in seiner Stellungnahme zum Ems-Bewirtschaftungsplan vom 08.12.2010 gefordert, auf die Jagd in EU-Schutzgebieten zu verzichten. Diese Stellungnahme sollten die wenigen Hobby-Wasservogelschießer der niedersächsischen Landesjägerschaft zur Kenntnis nehmen, und sich schämen!

[…] 1. Abschließend ist fest zu halten:

Jede Jagdausübung stört mehr oder weniger. Erklärtes Ziel des „ÖJV-NB“ ist es daher, die Jagd nur dort und wenn, dann möglichst störungsarm auszuüben, was in diesen, o.a. Bereichen zu allen Jahreszeiten unmöglich ist. Daher ist die Jagd in den Schutzgebieten zu untersagen, die Verordnungen sind entsprechend anzupassen. […]


Stellungnahme des Wattenrates:

Auftaktveranstaltung für die Erstellung eines „Integrierten Bewirtschaftungsplanes Emsästuar“ (IBP Ems), 09. Dezember 2010 in Leer

Position und Forderung des Wattenrates Ostfriesland, hier Jagd im EU-Vogelschutzgebiet V10 Emsmarsch von Leer bis Emden

Der Wattenrat Ost-Friesland weist auf die Unvereinbarkeit der Jagdausübung im Vogelschutzgebiet V10  „Emsmarsch von Leer bis Emden“ und den darin enthaltenen Naturschutzgebieten hin. Laut Artikel 4 der EU-Vogelschutzrichtlinie sind für bestimmte Arten besondere Schutzmaßnahmen sicherzustellen. Der Standarddatenbogen der Gebietsmeldung an die EU durch das Land Niedersachsen klassifiziert dieses Gebiet als „herausragendes Überwinterungs- und Rastgebiet für nordische Gänse  (Blässgans, Graugans, Nonnengans)- und Säbelschnäbler“ und beinhaltet alle Arten, die nach Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie zu schützen sind.

Die Ausübung der Freizeitjagd weniger Wasservogeljäger mit dem ausschließlichen Zweck des Beutemachens konterkariert diese Schutzabsichten und führt den Schutzzweck ad absurdum. Sehr gut dokumentiert sind die Auswirkungen der Jagd im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ bei Emden, Teil des Vogelschutzgebietes V10. Link: http://www.gaensewacht.de/index.php?view=article&id=85&option=com_content&Itemid=76 Hier wird auch während der Dunkelheit und bei völlig unsichtigem Wetter auf Wasservögel gejagt. Bei diesen Lichtverhältnissen sind die Arten nicht sicher ansprechbar, es muss folglich auch zu Fehlabschüssen kommen. Auch bei Tageslicht sind bereits ein einziger anwesender Jäger (und sein Hund)  ein erheblicher Störfaktor für alle Rastvögel, also auch die nicht jagdbaren, die weiträumig verscheucht werden. Für die übrige Bevölkerung besteht aus gutem Grund ein Betretungsverbot der Schutzgebietsflächen.

Mit der Gebietsmeldung an die EU-Kommission unterliegen die Flächen und Arten dem Schutz des Artikels 6 der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie. Dieser Artikel verlangt zwingend die Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen und integrierte Bewirtschaftungspläne, die den ökologischen (!) Anforderungen entsprechen. Diese Pläne liegen bisher nicht vor. Die Mitgliedstaaten haben demnach in diesen Gebieten geeignete Maßnahmen zu treffen, um der Verschlechterung der Lebensräume entgegenzuwirken und diese zu vermeiden. Dazu bedarf es eines qualifizierten Monitorings mit Managementplänen.

Die Freizeitjagd kann auf Grund ihres erheblichen Störpotenzials nicht als Bestandteil der Bewirtschaftung gelten. Daher ist die Jagd grundsätzlich in EU-Vogelschutzgebieten, in diesem Falle im Gebiet V 10, umgehend einzustellen. Jagdpachtverträge sind vor der Genehmigung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen zu prüfen, wobei die Hobbyjagd auf Wasservögel mit dem Ziel des Beutemachens vorn vornherein gegen die Erhaltungsziel verstößt.

edit 11. Dez. 2010: Die Presse berichtete ausführlich über die Auftaktveranstaltung in Leer, die Agentur dpa/lni berichtete landesweit. Die am Ort des Geschehens in Leer erscheinende Ostfriesen Zeitung berichtete mit einem eigenen Bericht, der sehr verwaltungsnah ohne die Forderungen des Ökologischen Jagdverbands Niedersachsen und die des Wattenrates abgefasst war.

dpa/lni 09. Dez. 2010

[…] Die Emsmündung mit seinen Vogelschutz- und Naturschutzgebieten zähle zu den europaweit seltensten und daher absolut schutzwürdigen Feuchtgebieten, gab der Ökologische Jagdverein Niedersachsen und Bremen in einer Stellungnahme zu Protokoll. Wegen des Aufstauens des Flusses für Überführungen großer Kreuzfahrtschiffe der Papenburger Meyer Werft hätten viele Vögel ihre Brut- und Nahrungsplätze verloren. Daher müsse die Jagd in diesen Schutzgebieten untersagt werden. Auch der Wattenrat forderte ein Verbot der Jagd auf Wasservögel in den Schutzgebieten. Die Emsmarsch von Leer bis Emden sei von Niedersachsen als herausragendes Überwinterungs- und Rastgebiet für nordische Gänse an die EU gemeldet. In den vergangenen Jahren seien jedoch zahlreiche Verstöße von Jägern in den Gebieten dokumentiert.
NLWKN:
Planungssicherheit für neue Vorhaben an der Ems
Presseinformation vom 9. Dezember 2010 //
Auftaktveranstaltung zur Integrierten Bewirtschaftungsplan Ems
Naturschutz, Schifffahrt und Industrie, Fischerei- und Landwirtschaft, Hochwasser- und Küstenschutz und schließlich der Tourismus: Wenn es um die Ems geht, wollen alle mitreden. Und dazu werden die Akteure an der Ems jetzt ausdrücklich ermuntert: Das wurde deutlich bei der Auftaktveranstaltung zum „Integrierten Bewirtschaftungsplan Ems“ am Donnerstag im Maritimen Kompetenzzentrum in Leer. „Wir wollen im Jahr 2013 zusammen mit den Niederlanden diesen Plan vorlegen, der dann den Rahmen für das künftige Handeln der Akteure an der Ems bildet und Planungssicherheit für neue Vorhaben bietet“, kündigte Dr. Heike Bockmann an. Sie ist Leiterin des Geschäftsbereiches Naturschutz und gleichzeitig Projektleiterin. Der NLWKN hat im Auftrag des Niedersächsischen Umweltministeriums die Koordinierung, Zusammenführung und Integration der einzelnen Fachplanungen übernommen.
Integrierte Bewirtschaftungspläne – was verbirgt sich dahinter? Mit diesem Instrument sollen die Ziele und Entwicklungsperspektiven für die drei großen niedersächsischen Flussästuare Ems, Elbe und Weser unter Berücksichtigung der Interessen der dort wirtschaftenden und lebenden Akteure so weit wie möglich in Einklang gebracht werden. An Elbe und Weser wird bereits seit drei Jahren mit diesem Instrument erfolgreich gearbeitet. Dabei geht es im Wesentlichen darum, die Planungssicherheit für die wirtschaftliche Entwicklung vor dem Hintergrund der Vogelschutzrichtlinie, der FFH-Richtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie zu erhöhen.
Mit der Auftaktveranstaltung am 9. Dezember hat der NLWKN über das Instrument „Integrierter Bewirtschaftungsplan“ für die Region der Ems informiert; eingeladen waren Kommunen, Behörden und Verbände.
Der Bereich des Emsästuars ist nicht nur von wirtschaftlicher Bedeutung, sondern zugleich geprägt von seiner besonderen Naturausstattung: Weite Teile sind Natura 2000-Gebiete. Einzigartig ist hierbei der Lebensraumtyp „Ästuar“. Er umfasst den unter regelmäßigen Brackwasser- und Tideeinfluss stehenden Mündungsbereich der Ems sowie die angrenzenden Ufer- und Überschwemmungsbereiche.
Das Emsästuar ist sowohl für Vögel als auch für seltene Fische wie Finte, Meer- und Flussneunauge von Bedeutung. „In Konkurrenz dazu stehen die Nutzungen und Ziele anderer, berücksichtigt man beispielsweise die Bedeutung der Ems als Bundeswasserstraße und als Wirtschaftsraum“, erläuterte Bockmann. Der Planungsraum umfasst rund 30.000 Hektar und erstreckt sich über mehr als 80 km vom Landkreis Emsland bis in Dollart und Außenems.
Das Ziel der integrierten Bewirtschaftungsplanung an der Ems ist es, die Sicherung der Natura 2000-Gebiete mit den anderen Nutzungsinteressen entlang des Ästuars gemeinsam zu betrachten. Dabei sollen mögliche gemeinsame Interessen und Konflikte erkannt sowie daraus Lösungs- und Maßnahmenvorschläge abgeleitet werden. „Das Projekt ist als transparenter Prozess angelegt“, betonte Bockmann am Donnerstag in Leer. „Wir brauchen die Unterstützung von wirtschaftlichen Akteuren, gesellschaftlichen Gruppen sowie den Fach- und Verwaltungsbehörden“. Damit ist auch der Kreis umschrieben, der zur Auftaktveranstaltung eingeladen war.
Eine regionale Planungsgruppe (Leitung und Geschäftsführung: NLWKN Betriebsstelle Brake-Oldenburg) und Fachbeitragsgruppen zu den verschiedenen Schutz- und Nutzungsinteressen sollen das Entstehen der IBP Ems begleiten. Im Verlauf des Planungsprozesses werden diese Fachbeiträge dann ausgewertet, um die Nutzungsansprüche mit den Erhaltungszielen für die Natura 2000-Gebiete und auch den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie so weit wie möglich zu harmonisieren.
Dr. Bockmann sagte abschließend: „Unsere Kompetenz in Naturschutz, Wasserwirtschaft sowie im Hochwasser- und Küstenschutz sind eine gute Grundlage für eine zielorientierte Erstellung des Integrierten Bewirtschaftungsplanes Ems. Synergiepotenziale bei der gemeinsamen Umsetzung von Natura 2000 und Wasserrahmenrichtlinie werden optimal genutzt“. Außerdem verfüge der NLWKN über gewachsene Kontakte zu den niederländischen Nachbarn.
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