Am 17. April 2010 berichteten wir über „zu viel Nitrat im Fluss“ und über einen Landwirt, der entgegen der „guten fachlichen Praxis“ und die Düngeverordnung direkt am Emsufer Gülle ausbrachte, die wenig später bei einem Emshochwasser in den Fluss gespült wurde.
Zusätzlich wurde bekannt, dass derselbe Bauer und EU-Subventionsempfänger sich auch an die Verfüllung von sog. „Blänken“ im Außendeichbereich der Ems machte. Dem Vernehmen nach hatte er die Genehmigung, mit Grabenaushub den angrenzenden Sommerdeich zu reparieren, nicht aber die Senken in diesem Feucht- und EU-Vogelschutzgebiet zu verfüllen. Diese feuchten Senken sind wichtige Bestandteile eines sog. „besonders geschützten Biotops“ in dieser Brackwasser-Salzwiese nach § 28a des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes.
Der Landkreis Leer zierte sich anfangs, gegen den Landwirt ordnungsrechtlich vorzugehen, Verfehlungen seien nicht zu beanstanden, hieß es zunächst in der Presse, die vom Wattenrat informiert wurde. Nun gibt es eine neue Sprachregelung beim Landkreis: Die mögliche Ordnungswidrigkeit wurde zunächst „ruhend gestellt“ und wegen des Verdachts einer Straftat von der Polizei an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Der Wattenrat fragte am 22. April 2010 bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Leer nach, welche Maßnahmen gegen den Landwirt ergriffen würden und ob ein Naturschutzgebiet an der Ems betroffen sei. Eine Antwort steht bis heute aus.
Die Wochenzeitung „Der Wecker“ für den Landkreis Leer hat detailliert über die Vorfälle berichtet, wir zitieren:
Der Wecker, 2. Mai 2010, Nr. 18 – 17. Jahrgang
Unabhängige Wochenzeitung „Von Haus zu Haus“ für den Landkreis Leer und das angrenzende Oldenburgerland am MittwochFall für Staatsanwalt
RORICHUM. Verstoß oder kein Verstoß? Die Polizeiinspektion (PI) Leer/Emden hat den Fall einer Strafanzeige gegen einen Landwirt, der auf einer Außendeichfiäche an der Ems zwischen Terborg und Rorichum Gülle ausgebracht hatte, an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Weil Strafrecht Vorrang vor Ordnungsrecht hat, hat der ebenfalls wegen Verdachts auf eine mögliche Ordnungswidrigkeit eingeschaltete Landkreis Leer die Angelegenheit zunächst „ruhend gestellt“, wie Pressesprecher Jens Stöter auf Anfrage mitteilte. Erst nach Abschluss der Ermittlungen durch die Justiz will der Kreis den Vorfall nun abschließend prüfen. Der Wattenrat Ostfriesland sieht in dem Güllen direkt an der Ems einen Verstoß, weil das Abschwemmen in oberirdische Gewässer nicht ausgeschlossen werden könne. Tatsächlich war die Fläche wenige Tage später überflutet. Kritisiert hat der Wattenrat auch, dass der Landwirt mehrere Blänken (tiefe Feuchtgebiete), die von ökologischer Bedeutung für die Tierwelt seien, mit Grabenaushub verfüllt haben soll. -edb
Der Wecker, 28. April 2010
Unabhängige Wochenzeitung „Von Haus zu Haus“ für den Landkreis Leer
und das angrenzende Oldenburgerland am MittwochLESER-FORUM
Die Redaktion behält sich Kürzungen vor. Leserbriefe vertreten nicht die Meinung der Redaktion.Zum Bericht „Streit um Güllefahrt am Emsufer („Wecker“ vom 21. April) äußert sich Dr. Feeke Meents aus Leer:
Man könnte es als dumm und dreist bezeichnen, wenn der Sprecher des Landkreises .behauptet, es gäbe nichts zu beanstanden, wenn ein Bauer
Gülle im Deichvorland direkt neben der Ems verteilt. Schlimm ist es jedoch, dass dies die offizielle Auffassung einer Behörde zu sein scheint, die dem Schutz unserer Gesundheit und dem Erhalt unserer natürlichen Umwelt verpflichtet sein sollte. Jeder weiß, dass die nun ausgebrachte Gülle im Laufe der kommenden Monate vom Emswasser ausgewaschen und mitgenommen wird. Bei welchem Wind oder in welchem Monat das geschehen wird, macht nur graduelle Unterschiede. Das ohnehin durch Chemiekalien belastete Ems-Wasser wird – zum Schaden der Natur und unserer Gesundheit – weiter vergiftet. Es ist schlicht ein Skandal, dass dieses Gülle-Ausbringen geschieht und dass es auch noch legal möglich zu sein scheint. Kein Grund zum Handeln für den Landkreis? Wenn das Güllen im Deichvorland tatsächlich rechtlich nicht zu beanstanden sein sollte, ist es doch wohl dringend geboten, dieses für die Zukunft klar zu verbieten. Der Leitung des Landkreises Leer mangelt es an Verantwortungsbewusstsein.